Haftungsprivileg im Bereich der Arbeitssicherheit
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Es ist das neue Leitgesetz für alle vom Bundesrecht geregelten Sozialversicherungen (mit Ausnahme des BVG). Das ATSG hat koordinierende Funktion und vereinheitlicht das Verfahren.
Mit dem Inkrafttreten des ATSG verbunden sind auch zahlreiche Änderungen in den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen. Diese Änderungen sind im Anhang des ATSG zusammengefasst. Weil seit der Verabschiedung des ATSG und seines Anhangs durch das Parlament am 6. Oktober 2000 verschiedene Gesetzesänderungen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen in Kraft getreten sind (z. B. Revision der freiwilligen Versicherung in der AHV, bilaterale Verträge mit der EU), musste der Anhang vom Parlament revidiert werden. Diese Aktualisierung des Anhangs erfolgte am 21. Juni 2002.
Aus gesetzestechnischen Gründen erfolgte die Anpassung des Anhangs in 3 Revisionen.
Am 1. Januar 2003 trat mit dem ATSG auch der Anhang (unter Berücksichtigung der 3 Revisionen) in Kraft. Die offizielle Publikation der Erlasse ist in der amtlichen Sammlung erfolgt.
Entsprechende Publikationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.bsv.admin.ch/sv/grundlag/d/atsg.htm
Ein Artikel zu dieser Thematik ist in der Zeitschrift "KMU Manager" , Nr. 1, Februar 2003, erschienen. In der Winterthur Vorsorge Broschüre 1/2003 ist auch ein Artikel zur verschärften Haftung bei Berufsunfällen erschienen. Hier finden Sie beide Artikel als PDF-File zum Downloaden.
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Stand am 20. Januar 2004)
- Beschäftigte verunfallen, Arbeitgeber bezahlen?
- Verschärfte Haftung bei Berufsunfällen
Das aktuelle UVG mit der Anwendbarkeit des ATSG steht Ihnen als PDF File zur Verfügung.
